Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Übergabe
Übergabesurrogat
Übergabe "kurzer Hand"
Besitzkonstitut
Abtretung des Hrsg.-Anspruchs
Erwerber im Besitz der Sache
kein Besitz d. Veräuß. nach Einig.
unmittelbarer Besitz
beim mittelbaren Besitz
Erwerber ist mittelbarer Besitzer
Veräußerer = kein unmit. Besitzer