Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Übergabe


Übergabesurrogat


Übergabe "kurzer Hand"


Besitzkonstitut


Abtretung des Hrsg.-Anspruchs


Erwerber im Besitz der Sache


kein Besitz d. Veräuß. nach Einig.


unmittelbarer Besitz


beim mittelbaren Besitz


Erwerber ist mittelbarer Besitzer


Veräußerer = kein unmit. Besitzer