Ansprüche des Geschäftsherrn


auf Herausgabe des Erlangten


auf Schadensersatz


auf Zinsen


auf Auskunft und Rechenschaft


gem. § 681 S.2, 667


gem. §§ 812 ff.


gem. §§ 687 II 1, 681 S.2, 667


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


übergegangen


untergegangen


durch Leistung


durch Rechtsgeschäft


in sonstiger Weise


Erfüllung


Leistung an Erfüllungs statt


Leistung erfüllungshalber


Aufrechnung