Vertreter ohne Vertretungsmacht
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Vertragsschluss als Vertreter
nicht von Vertretungs- macht gedeckt
kein Ausschluss der SE-Pflicht
Mangel für Schaden kausal
Vertretungsmacht vorhanden
Vollmacht kraft Rechtsscheins
Genehmigung
Duldungsvollmacht
Anscheinsvollmacht
Voraussetzungen der Analogie
Rechtsschein
Kenntnis des Ver- tretenen + Duldung
Partner vertraut zurecht auf Vollmacht
wiederholtes Auftreten
sonstige Verhaltensweise