Vertreter ohne Vertretungsmacht


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Vertragsschluss als Vertreter


nicht von Vertretungs- macht gedeckt


kein Ausschluss der SE-Pflicht


Mangel für Schaden kausal


Vertretungsmacht vorhanden


Vollmacht kraft Rechtsscheins


Genehmigung


Duldungsvollmacht


Anscheinsvollmacht


Voraussetzungen der Analogie


Rechtsschein


Kenntnis des Ver- tretenen + Duldung


Partner vertraut zurecht auf Vollmacht


Vertrauen


guter Glaube


Kausalität