Anspruch auf SE gem. § 823 I


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Tatbestand


Rechtswidrigkeit


Verschulden


keine Rechtfertigung


spez. Anforderungen bei offenen TB


es liegt kein offener Tatbestand vor


bei Recht am Gewerbebetrieb


bei allgemeinem Persönlichkeitsrecht


Recht am Gewerbebetrieb


gem. Abwägung Eingriff rechtswidrig


gesetzliche Lücke (Subsidiarität)


Gewerbebetrieb


betriebsbezogener Eingriff


gewerbeschädigende Werturteile


wahre aber abträgliche Tatsachen


Boykottaufrufe


unzulässiger Arbeitskampf


sonstige