Vertreter ohne Vertretungsmacht


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Vertragsschluss als Vertreter


nicht von Vertretungs- macht gedeckt


kein Ausschluss der SE-Pflicht


Mangel für Schaden kausal


Vertretungsmacht vorhanden


Vollmacht kraft Rechtsscheins


Genehmigung


Duldungsvollmacht


Anscheinsvollmacht


Voraussetzungen der Analogie


Rechtsschein


fahrlässige Unkenntnis


Partner vertraut zurecht auf Vollmacht


Vertrauen


guter Glaube


Kausalität


keine Bösgläubigkeit


hinsichtlich Vollmacht