Vertreter ohne Vertretungsmacht
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Vertragsschluss als Vertreter
nicht von Vertretungs- macht gedeckt
kein Ausschluss der SE-Pflicht
Mangel für Schaden kausal
Vertretungsmacht vorhanden
Vollmacht kraft Rechtsscheins
Genehmigung
Duldungsvollmacht
Anscheinsvollmacht
Voraussetzungen der Analogie
Rechtsschein
fahrlässige Unkenntnis
Partner vertraut zurecht auf Vollmacht
Vertrauen
guter Glaube
Kausalität
keine Bösgläubigkeit
hinsichtlich Vollmacht