Ansprüche des Geschäftsherrn
auf Herausgabe des Erlangten
auf Schadensersatz
auf Zinsen
auf Auskunft und Rechenschaft
gem. § 681 S.2, 667
gem. §§ 812 ff.
gem. §§ 687 II 1, 681 S.2, 667
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
übergegangen
untergegangen
durch Leistung
durch Rechtsgeschäft
in sonstiger Weise
Unmöglichkeit der Leistung
Unmöglichkeit der Gegenleistung
Leistungshindernis
dauerhaft
nachträglich