bei einer vor- formulierten Klausel
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
direkt
wegen Umgehung
AGB-s liegen vor
Anwendbarkeit nicht ausgeschlossen
Erb-, Familien-, Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
Tarifverträge, Be- triebsV und DienstV