Bestimmung des Grundversorgers


formell: Feststellung gem. § 36 II


materiell: Anforde- rungen des § 36 II


durch Netzbetreiber


durch die zuständige Behörde


Feststellung durch Netzbetreiber


Mitteilung und Veröffentlichung


Berücksichtigung ev. Einwände


keine Einwände erhoben


Einwände durch zust. Beh. abgelehnt