Anspruch auf Einspeisevergütung


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


Verpflichteter: Netzbetreiber


Strom i. S. d.
§ 21 I EEG


wird dem NB zur Verfügung gestellt


kein Ausschluss des Anspruchs


sachlicher


räumlicher


zeitlicher


Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb


Anlage am 1.8.2014 in Planung


Anlagen ab dem 1.8.2014


Anlagen ab dem 1.1.2017