Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
etwas erlangt
durch Leistung
ohne Rechtsgrund
kein Ausschluss des Anspruchs
kein Rechtsgrund vom Anfang an
dauernde Einrede gem. § 813 I
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
durch Angebot und Annahme
durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben
durch sozialtypisches Verhalten
in sonstiger Weise
Verhandlungen vorangegangen
Schreiben bestätigt Vertragsschluss
keine unerwarteten Veränderungen
zeitnaher Zugang
kein unverzüglicher Widerspruch
Kauf- bzw. Geschäftsleute