öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


Regeln der SektorenRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


Warenverkehrs- freiheit


Personenverkehrs- freiheit


Kapitalverkehrs- freiheit


Dienstleistungs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


Rechtfertigung nach Art. 36 AEUV


zwingende Gründe des Gemeinwohls


durch EU-Grundrechte


Daseinsvorsorge, Art. 106 II


keine Harmonisierung


(keine Diskriminierung)


zwingender Grund


Verhältnismäßigkeit


wirksame steuerliche Kontrolle


Lauterkeit des Handelsverkehrs


Verbraucherschutz


Umweltschutz


Kulturpolitik


Arbeitsschutz


Berufsregeln


sonstige, nichtwirtschaftliche