Anspruch auf Grundversorgung


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Berechtigter: Haushaltskunde


Verpflichteter: Grundversorger


ein Fall der Grundversorgung


kein Ausschluss der GV-Pflicht


Letztverbraucher


überwiegender Eigenverbrauch


Zweck des Energiebezugs


im Haushalt


gewerbliche Zwecke bis 10.000 kWh