Feststellung des Eigentums


Eigentum erworben


Eigentum nicht verloren


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Erwerb in Verwertung


Pfandrecht steht dem Veräußerer zu


Verwertung rechtmäßig


Pfandrecht


gutgläubiger Erwerb gem. § 1244


Pfandrecht erworben


Pfandrecht nicht verloren


keine Einreden


Primärerwerb


Sekundärerwerb (abgeleitet)


Forderungsabtretung


Pfandrecht besteht


kein § 1250 II