öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
SektorenRL anwendbar
Regeln der SektorenRL beachtet
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
Warenverkehrs- freiheit
Personenverkehrs- freiheit
Kapitalverkehrs- freiheit
Dienstleistungs- freiheit
Arbeitnehmer- freizügigkeit
Niederlassungs- freiheit
keine Sondervorschriften
Schutzbereich
Eingriff
keine Rechtfertigung
Rechtfertigung nach Art. 45 III AEUV
RF durch immanente Schranken
durch EU-Grundrechte