auf Verwertung


auf Duldung der ZV gem. § 1147


auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228


auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192


sonstige


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Hypothek erworben


Hypothek nicht verloren


keine Einreden


vom Haftungsumfang gedeckt


Einrede erworben


Einrede nicht verloren


gutgläubiger einredefreier Erwerb


in sonstiger Weise