Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Verschulden
Verschuldens- fähigkeit
schuldhaftes Handeln
Vorsatz
Fahrlässigkeit
Sonderfall: Produkthaftung
Zurechnung von Handlungen mehrerer
Verstoß gegen Sorgfaltsmaßstab
kein Haftungsprivileg
vertraglich
gesetzlich
§ 277 BGB
beim Gläubiger- verzug, § 300 I
§ 680, Nothilfe
Spezialgesetze