Feststellung des Eigentums
Eigentum erworben
Eigentum nicht verloren
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
Erwerb in Verwertung
Pfandrecht steht dem Veräußerer zu
Verwertung rechtmäßig
Pfandrecht
gutgläubiger Erwerb gem. § 1244
Rechtsschein
guter Glaube
keine Bösgläubigkeit
zum Zeitp. d. Voll- endung d. Erwerbs
bei § 929 S. 1 = Übergabe
bei § 929 S.2 = Einigung
bei § 930 = Übergabe
bei § 931 = Abtretung / Besitzerwerb