öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


Regeln der SektorenRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


Warenverkehrs- freiheit


Personenverkehrs- freiheit


Kapitalverkehrs- freiheit


Dienstleistungs- freiheit


Arbeitnehmer- freizügigkeit


Niederlassungs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


Rechtfertigung nach Art. 52 I AEUV


durch zwingende Gründe


durch EU-Grundrechte


keine Harmonisierung


(keine Diskriminierung)


zwingender Grund des Gemeinwohls


Verhältnismäßigkeit