auf Verwertung
auf Duldung der ZV gem. § 1147
auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228
auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
sonstige
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Hypothek erworben
Hypothek nicht verloren
keine Einreden
vom Haftungsumfang gedeckt
Forderung erfasst
der Gegenstand haftet