Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
etwas erlangt
durch Leistung
ohne Rechtsgrund
kein Ausschluss des Anspruchs
Kenntnis, § 814 1.Alt.
Pflicht gem. § 814 2.Alt
Gesetzes- oder Sittenverstoß, § 817