Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
verfügungsberech- tigter Eigentümer
verfügungsberecht. Nichteigentümer
Dritter mit Einwilligung
Verfügung durch Eigentümer
kein Verfügungsverbot
keine Verfügungs- beschränkung
kein Rückerwerb
bei Vollendung des Rechtserwerbs
Eigentümer im GB eingetragen
Erwerb aufgrund Vormerkung