Hypothek erworben
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Einigung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Hypothekenbrief
Bestehen der Forderung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
Anwendbarkeit
Grundbuch unrichtig
Verfügender legitimiert
Erwerber gutgläubig
kein Widerspruch eingetragen
Verkehrsgeschäft
kein absolutes Veräußerungsverbot
§ 80, 81 InsO
§ 1365 BGB ff.
§ 1643 BGB, § 1812 BGB