Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


verfügungsberech- tigter Eigentümer


verfügungsberecht. Nichteigentümer


Dritter mit Einwilligung


Verfügung durch Eigentümer


kein Verfügungsverbot


keine Verfügungs- beschränkung


zum maßgeblichen Zeitpunkt


bei Vollendung des Rechtserwerbs


nach Maßgabe des
§ 878


Berechtigung bei Auflassung


Bindung an Auflassung


Antrag auf Eintragung gestellt


für Erwerb fehlt nur noch Eintragung


Auflassung beurkundet


sonst an Auflassung nach § 873 II geb.