Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
wegen Genehmigung der Verfügung
wegen Gutglaubens- tatbestand
Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.
Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB