auf Verwertung
auf Duldung der ZV gem. § 1147
auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228
auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
sonstige
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Hypothek erworben
Hypothek nicht verloren
keine Einreden
vom Haftungsumfang gedeckt
Forderung erfasst
der Gegenstand haftet
Grundstück / wesent- liche Bestandteile
Erzeugnisse, Bestandteile, Zubehör
Forderungen
Gegenstände i.S.d. § 1120
kein durchgeh. Dritteigentum
keine Enthaftung
bis Beschlagnahme
von Beschlagn. bis Verst.vermerk
nach Versteigerungs- vermerk
keine Beschlagnahme
Enthaftungs- tatbestand