Hypothek erworben
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Einigung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Hypothekenbrief
Bestehen der Forderung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
Anwendbarkeit
Grundbuch unrichtig
Verfügender legitimiert
Erwerber gutgläubig
kein Widerspruch eingetragen
Rechtsschein der Be- rechtigung gegeben
vom Schutz des
§ 892 erfasst
keine Doppelbuchung
Verfügender im GB eingetragen
gleichwertige Legitimation
Ableitung gem. § 1922
Ableitung gem. § 185 I