Hypothek erworben


Primärerwerb


Sekundärerwerb


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Einigung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Hypothekenbrief


Bestehen der Forderung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


Anwendbarkeit


Grundbuch unrichtig


Verfügender legitimiert


Erwerber gutgläubig


kein Widerspruch eingetragen


Rechtsschein der Be- rechtigung gegeben


vom Schutz des
§ 892 erfasst


keine Doppelbuchung


Verfügender im GB eingetragen


gleichwertige Legitimation


Ableitung gem. § 1922


Ableitung gem. § 185 I