Mängel der Geschäftsfähigkeit


Geschäftsunfähigkeit


vorübergehende Geschäftsunfähigkeit


beschränkte Geschäftsfähigkeit


Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung


Personenkreis


keine ausnahmsweise Wirksamkeit


Person volljährig


Geschäft täglichen Lebens


geringe Mittel ausreichend


Leistung und Gegen- leistung bewirkt


keine Gefahr für Geschäftsunfähigen