Mängel der Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
vorübergehende Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung
Personenkreis
keine ausnahmsweise Wirksamkeit
Person volljährig
Geschäft täglichen Lebens
geringe Mittel ausreichend
Leistung und Gegen- leistung bewirkt
keine Gefahr für Geschäftsunfähigen