§ 18, allgemeine Anschlusspflicht


dem Grunde nach


dem Inhalt nach


§ 18 EnWG anwendbar


ein Fall der allg. Anschlusspflicht


Berechtigter: Letztverbraucher


Verpflichteter gem.
§ 18 EnWG


kein Verweigerungs- grund


Netz der allgemeinen Versorgung


Niederspannung / Niederdruck


keine Selbst- /Drittversorgung