Anspruch auf Einspeisevergütung


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


Verpflichteter: Netzbetreiber


Strom i. S. d.
§ 21 I EEG


wird dem NB zur Verfügung gestellt


kein Ausschluss des Anspruchs


erneuerbare-Energien-Anlage


Grubengasanlage