Vertreter ohne Vertretungsmacht
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Schaden
zu ersetzen
zurechenbar
unmittelbarer Schaden
mittelbarer Schaden
unfreiwillige Einbuße
Vorteile wertend berücksichtigt
Schaden unmittelbar
als natürlicher Schaden
als (weitergehender) normativer Schaden
Ausnahme: Aufwendungen
sog. frustrierte Aufwendungen
zur Beseitigung der Rechtsgutverletzung