auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Grundschuld erworben
Grundschuld nicht verloren
keine Einreden
Grundschuld gekündigt
der Gegenstand haftet
übergegangen
erloschen
auf den Eigentümer
auf Dritten bei Befriedigung
sonstige rechtsgesch. Übertragung
Zahlung auf die Grundschuld
Verzicht auf die Grundschuld
aufgrund des Sicherungsvertrages
Verein. von Eigentum und Grundschuld
Zahlungsrecht
Zahlung erfolgt
auf Grundschuld
weil Sicherungsvertrag
weil vom Zahlenden bestimmt
weil Auslegung
Sch=E + Zahlung in einem Betrag
Sch=kein E und Eigentümer zahlt