Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
weil gesamter Vertrag nichtig
weil Klausel unwirksam
Teil unwirksam
kein Erhaltungswille d. Parteien
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte
Mängel der Geschäftsfähigkeit
gesetzliches Verbot, § 134
Sittenverstoß, § 138
Formmangel, § 125
Mangel der Vertretungsmacht
sonstige
Formerfordernis
nicht eingehalten
beachtlich
gesetzliche Schriftform
vertraglich verein- barte Schriftform
Textform
notarielle Beglaubigung
notarielle Beurkundung