Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


weil gesamter Vertrag nichtig


weil Klausel unwirksam


Teil unwirksam


kein Erhaltungswille d. Parteien


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte


Anfechtung


sonstige