Anspruch aus § 985
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Sache i.S.d. § 985
Anspruchsteller ist Eigentümer
Anspruchsgegner ist Besitzer
kein Recht zum Besitz
weil Eigentum nachgewiesen
weil nach § 1006 vermutet
Eigentum erworben
Eigentum nicht verloren
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Verarbeitung
Verbindung / Vermischung
Ersitzung
Aneignung
Fund
Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.
Erbfall
Entstehung e. neuen Sache
Arbeit nicht erheblich weniger Wert
Erwerber = Hersteller
geringerer Wert der Arbeitsleistung
erheblich