Anspruch aus § 985


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Sache i.S.d. § 985


Anspruchsteller ist Eigentümer


Anspruchsgegner ist Besitzer


kein Recht zum Besitz


weil Eigentum nachgewiesen


weil nach § 1006 vermutet


Eigentum erworben


Eigentum nicht verloren


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Verarbeitung


Verbindung / Vermischung


Ersitzung


Aneignung


Fund


Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.


Erbfall


Entstehung e. neuen Sache


Arbeit nicht erheblich weniger Wert


Erwerber = Hersteller


geringerer Wert der Arbeitsleistung


erheblich