Anspruch auf Grundversorgung


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Berechtigter: Haushaltskunde


Verpflichteter: Grundversorger


ein Fall der Grundversorgung


kein Ausschluss der GV-Pflicht


formell: Feststellung gem. § 36 II


materiell: Anforde- rungen des § 36 II


durch Netzbetreiber


durch die zuständige Behörde


von Amts wegen


infolge Einwand eines EVU