Anspruch auf Grundversorgung
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Berechtigter: Haushaltskunde
Verpflichteter: Grundversorger
ein Fall der Grundversorgung
kein Ausschluss der GV-Pflicht
formell: Feststellung gem. § 36 II
materiell: Anforde- rungen des § 36 II
durch Netzbetreiber
durch die zuständige Behörde
von Amts wegen
infolge Einwand eines EVU