Pfandrecht
Pfandrecht erworben
Pfandrecht nicht verloren
keine Einreden
Primärerwerb
Sekundärerwerb (abgeleitet)
Forderungsabtretung
Pfandrecht besteht
kein § 1250 II
Forderung besteht
Abtretungsverein- barung (Einigung)
Berechtigung des Zedenten
kein Ausschluss der Abtretung
Vertragsschluss
Inhalt: Forderungsabtretung
Wirksamkeit
durch Angebot und Annahme
durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben
durch sozialtypisches Verhalten
in sonstiger Weise
Verhandlungen vorangegangen
Schreiben bestätigt Vertragsschluss
keine unerwarteten Veränderungen
zeitnaher Zugang
kein unverzüglicher Widerspruch
Kauf- bzw. Geschäftsleute