öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


allg. VergabeRL anwendbar


Regeln der VergabeRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


Wahrnehmung staatlicher Aufgaben


öffentliche Finanzierung


gem. Katalog in Anhang III


der Staat (Fiskus)


Gebiets- körperschaften


sonstige Einrichtun- gen d. öff. Rechts


Verbände
aus den o. g.


öffentlicher Gründungszweck


Rechtspersönlichkeit


Finanzierung durch öffentliche Hand


Kontrolle durch öffentliche Hand