Vertretungsmacht vorhanden


erteilt / erlangt


nicht erloschen


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Missbrauch


gesetzlich


rechtsgeschäftlich - Vollmacht, § 167


Willenserklärung


Vollmachtserteilung


Abgabe


Zugang


kein Widerruf


Wirksamkeit


äußerer Tatbestand


innerer Tatbestand


(innerer) Handlungswille


Erklärungs- bewusstsein


kein Willensvorbehalt


§ 116 S.2, Vorbehalt erkannt


Scheingeschäft


§ 118, Mangel der Ernstlichkeit


empfangsbedürftige WE


insgeheim


Vorbehalt, d. Erklärte nicht zu wollen


Adressat hat Vorbehalt erkannt