Pfandrecht


Pfandrecht erworben


Pfandrecht nicht verloren


keine Einreden


Primärerwerb


Sekundärerwerb (abgeleitet)


Forderungsabtretung


Pfandrecht besteht


kein § 1250 II


Forderung besteht


Abtretungsverein- barung (Einigung)


Berechtigung des Zedenten


kein Ausschluss der Abtretung


Vertragsschluss


Inhalt: Forderungsabtretung


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


nichtiges Rechtsgeschäft


erfüllt Erfordernisse eines anderen


keine weiterreichende Wirkung


kein missbilligter Erfolg


mutmaßlicher Wille der Parteien