auf Duldung der ZV gem. § 1147


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Hypothek erworben


Hypothek nicht verloren


keine Einreden


vom Haftungsumfang gedeckt


rechtsgeschäftlich übertragen


erloschen


Abtretungsvertrag


Offenlegung


Berechtigung


hinsichtlich der Forderung


hinsichtlich der Hypothek


gegeben


Erwerb d. Forderung gem. § 1138