öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
allg. VergabeRL anwendbar
Regeln der VergabeRL beachtet
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
kein Vorrang der SektorenRL
öffentlicher Auftraggeber
öffentlicher Auftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
gem. Definition
Sonderfälle
Beschaffung
Auftrag an einen Anderen
entgeltlich
schriftlich
Vertrag
Beteiligung e. and. Wirtschaftsteiln.
kein
in-House-Geschäft