öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


allg. VergabeRL anwendbar


Regeln der VergabeRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


gem. Definition


Sonderfälle


Beschaffung


Auftrag an einen Anderen


entgeltlich


schriftlich


Vertrag


Beteiligung e. and. Wirtschaftsteiln.


kein in-House-Geschäft


Auftragnehmer verbunden


Auftraggeber kontrolliert


grunds. nur für Auftraggeber tätig


nur im Zuständig- keitsbereich tätig