auf Duldung der ZV gem. § 1147
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Hypothek erworben
Hypothek nicht verloren
keine Einreden
vom Haftungsumfang gedeckt
rechtsgeschäftlich übertragen
erloschen
Abtretungsvertrag
Offenlegung
Berechtigung
hinsichtlich der Forderung
hinsichtlich der Hypothek
gegeben
Erwerb vom Nichtberechtigten
Anwendbarkeit
Grundbuch unrichtig
Verfügender legitimiert
Erwerber gutgläubig
kein Widerspruch eingetragen
gem. § 892
gem. § 1155