öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


allg. VergabeRL anwendbar


Regeln der VergabeRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


Dienstleistungs- konzession


Verteidigung und Sicherheit


Telekommunikation


Aufträge nach internat. Vorschriften


spezielle Dienstleistungen


Miete / Erwerb von Immobilien


Rundfunk und Fernsehen


Schiedsgerichte etc.


Finanzdienst- leistungen


Arbeitsverträge


Forschung und Entwicklung


Vetragsgegenstand


ein Ausnahmetatbestand


Ergebnis gehört nicht nur Auftraggeber


Vertrag wird durch mehrere vergütet