Bestimmung des Grundversorgers


formell: Feststellung gem. § 36 II


materiell: Anforde- rungen des § 36 II


durch Netzbetreiber


durch die zuständige Behörde


von Amts wegen


infolge Einwand eines EVU


Einwände eines EVU


fristgemäß


vorherige Festl. durch Netzbetreiber