Erstattungsanspruch, § 31 I GmbHG
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Zahlung i.S.d. § 30 GmbHG
Bösgläubigkeit des Empfängers
richtiger Anspruchsgegner
Empfänger nicht in gutem Glauben
zur Befriedigung der Gläubiger erford.