Erstattungsanspruch, § 31 I GmbHG


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Zahlung i.S.d. § 30 GmbHG


Bösgläubigkeit des Empfängers


richtiger Anspruchsgegner


Empfänger nicht in gutem Glauben


zur Befriedigung der Gläubiger erford.