Zahlung i.S.d. § 30 GmbHG
geschütztes Vermögen
Auszahlung i.S.d. § 30 GmbHG
an den "Gesellschafter"
kein § 30 I 2 GmbHG
kein § 30 I 3 GmbHG
kein § 30 II GmbHG
nominelles Stammkapital
Unterbilanz
bei bilanzierter Betrachtung
zum Zeitpunkt der Auszahlung
wird herbeigeführt
wird verstärkt