Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


weil gesamter Vertrag nichtig


weil Klausel unwirksam


bei einer vor- formulierten Klausel


in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


direkt


wegen Umgehung


AGB-s liegen vor


Anwendbarkeit nicht ausgeschlossen


Vertragsbedingungen


vorformuliert


für eine Vielzahl von Verträgen


von einer Partei gestellt


nicht im Einzelnen ausgehandelt