Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
weil gesamter Vertrag nichtig
weil Klausel unwirksam
bei einer vor- formulierten Klausel
in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
direkt
wegen Umgehung
AGB-s liegen vor
Anwendbarkeit nicht ausgeschlossen
Vertragsbedingungen
vorformuliert
für eine Vielzahl von Verträgen
von einer Partei gestellt
nicht im Einzelnen ausgehandelt